Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Traundesign

  1. Begriffsbestimmungen

1.1. Agentur: Traundesign, Anbieter von Dienstleistungen in den Bereichen Werbung, Design und Marketing.

1.2. Kunde: Die Person oder das Unternehmen, die/das Dienstleistungen bei der Agentur in Auftrag gibt.

1.3. Werk: Alle kreativen Leistungen, einschließlich Designs, Kampagnen und zugehöriger Materialien.

1.4. Nutzungsrechte: Das Recht zur Nutzung der Arbeit gemäß Definition in diesen AGB, einschließlich nationaler und internationaler Rechte.

  1. Leistungsumfang

2.1. Die Agentur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Werbung, Design und Marketing an, wie im jeweiligen Vertrag oder Angebot beschrieben.

2.2. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung und werden nach den vereinbarten Stundensätzen oder zusätzlichen Gebühren abgerechnet.


  1. Zahlungsbedingungen

3.1. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtkosten fällig.

3.2. Die restlichen 50 % sind bei Projektabschluss fällig.

3.3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge in voller Höhe zu leisten.

3.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB berechnet.

3.5. Nicht erstattungsfähige Kosten für Leistungen Dritter (z. B. Lizenzierung, Druck) sind vom Kunden nach Rechnungsstellung zu erstatten.


  1. Stundensätze

4.1. Die Agentur berechnet folgende Stundensätze:

Konzeption und Strategie: 120–140 € pro Stunde.

Design und kreative Umsetzung: 100–120 € pro Stunde.

Technische Dienstleistungen (z. B. Webentwicklung): 80–100 € pro Stunde.

4.2. Die konkreten Stundensätze werden im Projektangebot oder Vertrag festgelegt.

4.3. Für Eilprojekte, die eine beschleunigte Bearbeitung erfordern, wird ein Aufschlag von 20 % berechnet.


  1. Iterationen während der Designphase

5.1. In der Designphase sind maximal zwei Iterationen enthalten.
5.2. Zusätzliche Änderungen, die über die zweite Iteration hinausgehen, werden gemäß den in Abschnitt 4 genannten Stundensätzen berechnet.


  1. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Materialien und Dokumente vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

6.2. Verzögerungen, die durch mangelnde Kooperation des Kunden verursacht werden, liegen nicht in der Verantwortung der Agentur.


  1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1. Eigentumsrechte: Alle Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Honorare bei der Agentur.

7.2. Nationale Nutzungsrechte:
Nach vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde nicht-exklusive Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck innerhalb Österreichs.

Diese Rechte werden mit 50–100 % des Kreativhonorars vergütet.

7.3. Internationale Nutzungsrechte:

EU-weite Kampagnen werden mit 200–300 % des Kreativhonorars vergütet.

Weltweite Kampagnen werden mit 400–600 % des Kreativhonorars vergütet.

7.4. Zeitliche Begrenzung: Sofern nicht anders vereinbart, werden die Nutzungsrechte ohne zeitliche Begrenzung gewährt. Bei zeitlich begrenzter Nutzung erlöschen die Rechte automatisch nach Ablauf der vereinbarten Frist.

7.5. Portfolio Rechte: Die Agentur behält sich das Recht vor, die Arbeit in ihrem Portfolio, auf ihrer Website und zur Eigenwerbung zu präsentieren, sofern dies nicht ausdrücklich vom Kunden untersagt wird.

7.6. Änderungen und Übertragung: Jede Änderung der Arbeit oder Übertragung an Dritte ohne Zustimmung der Agentur ist untersagt.


  1. Vertraulichkeit

8.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle projektbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben.

8.2. Diese Klausel bleibt auch nach Abschluss des Projekts in Kraft.


  1. Höhere Gewalt

9.1. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Vorschriften oder andere unvorhergesehene Ereignisse.

9.2. In solchen Fällen können Fristen angepasst werden, und beide Parteien vereinbaren eine angemessene Lösung.

  1. . Haftung

10.1. Die Agentur haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10.2. Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung der Arbeit verantwortlich.

  1. . Kündigung

11.1. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

11.2. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet.

11.3. Nicht erstattungsfähige Kosten Dritter, die der Agentur entstanden sind, müssen vom Kunden erstattet werden.

  1. . Streitbeilegung

12.1. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind zunächst durch Mediation beizulegen.

12.2. Scheitert die Mediation, unterliegen Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der Agentur.

  1. . Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt österreichisches Recht.

13.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Traundesign

  1. Begriffsbestimmungen

1.1. Agentur: Traundesign, Anbieter von Dienstleistungen in den Bereichen Werbung, Design und Marketing.

1.2. Kunde: Die Person oder das Unternehmen, die/das Dienstleistungen bei der Agentur in Auftrag gibt.

1.3. Werk: Alle kreativen Leistungen, einschließlich Designs, Kampagnen und zugehöriger Materialien.

1.4. Nutzungsrechte: Das Recht zur Nutzung der Arbeit gemäß Definition in diesen AGB, einschließlich nationaler und internationaler Rechte.

  1. Leistungsumfang

2.1. Die Agentur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Werbung, Design und Marketing an, wie im jeweiligen Vertrag oder Angebot beschrieben.

2.2. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung und werden nach den vereinbarten Stundensätzen oder zusätzlichen Gebühren abgerechnet.


  1. Zahlungsbedingungen

3.1. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtkosten fällig.

3.2. Die restlichen 50 % sind bei Projektabschluss fällig.

3.3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge in voller Höhe zu leisten.

3.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB berechnet.

3.5. Nicht erstattungsfähige Kosten für Leistungen Dritter (z. B. Lizenzierung, Druck) sind vom Kunden nach Rechnungsstellung zu erstatten.


  1. Stundensätze

4.1. Die Agentur berechnet folgende Stundensätze:

Konzeption und Strategie: 120–140 € pro Stunde.

Design und kreative Umsetzung: 100–120 € pro Stunde.

Technische Dienstleistungen (z. B. Webentwicklung): 80–100 € pro Stunde.

4.2. Die konkreten Stundensätze werden im Projektangebot oder Vertrag festgelegt.

4.3. Für Eilprojekte, die eine beschleunigte Bearbeitung erfordern, wird ein Aufschlag von 20 % berechnet.


  1. Iterationen während der Designphase

5.1. In der Designphase sind maximal zwei Iterationen enthalten.
5.2. Zusätzliche Änderungen, die über die zweite Iteration hinausgehen, werden gemäß den in Abschnitt 4 genannten Stundensätzen berechnet.


  1. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Materialien und Dokumente vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

6.2. Verzögerungen, die durch mangelnde Kooperation des Kunden verursacht werden, liegen nicht in der Verantwortung der Agentur.


  1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1. Eigentumsrechte: Alle Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Honorare bei der Agentur.

7.2. Nationale Nutzungsrechte:
Nach vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde nicht-exklusive Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck innerhalb Österreichs.

Diese Rechte werden mit 50–100 % des Kreativhonorars vergütet.

7.3. Internationale Nutzungsrechte:

EU-weite Kampagnen werden mit 200–300 % des Kreativhonorars vergütet.

Weltweite Kampagnen werden mit 400–600 % des Kreativhonorars vergütet.

7.4. Zeitliche Begrenzung: Sofern nicht anders vereinbart, werden die Nutzungsrechte ohne zeitliche Begrenzung gewährt. Bei zeitlich begrenzter Nutzung erlöschen die Rechte automatisch nach Ablauf der vereinbarten Frist.

7.5. Portfolio Rechte: Die Agentur behält sich das Recht vor, die Arbeit in ihrem Portfolio, auf ihrer Website und zur Eigenwerbung zu präsentieren, sofern dies nicht ausdrücklich vom Kunden untersagt wird.

7.6. Änderungen und Übertragung: Jede Änderung der Arbeit oder Übertragung an Dritte ohne Zustimmung der Agentur ist untersagt.


  1. Vertraulichkeit

8.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle projektbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben.

8.2. Diese Klausel bleibt auch nach Abschluss des Projekts in Kraft.


  1. Höhere Gewalt

9.1. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Vorschriften oder andere unvorhergesehene Ereignisse.

9.2. In solchen Fällen können Fristen angepasst werden, und beide Parteien vereinbaren eine angemessene Lösung.

  1. . Haftung

10.1. Die Agentur haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10.2. Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung der Arbeit verantwortlich.

  1. . Kündigung

11.1. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

11.2. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet.

11.3. Nicht erstattungsfähige Kosten Dritter, die der Agentur entstanden sind, müssen vom Kunden erstattet werden.

  1. . Streitbeilegung

12.1. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind zunächst durch Mediation beizulegen.

12.2. Scheitert die Mediation, unterliegen Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der Agentur.

  1. . Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt österreichisches Recht.

13.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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